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Nutzungsbedingungen

Heinerbike

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (nachfolgend „AGB“)

Teil 1 – Geschäftsbeziehung

  1. Grundsätzliches
    1. Das Projekt „Heinerbike – Mobilität für Menschen“ des VCD Darmstadt-Dieburg e.V. (im Weiteren als „Anbieter“ bezeichnet) verleiht registrierten Nutzenden bei bestehender Verfügbarkeit Heinerbikes bzw. vermittelt die Nutzung für die Lastenräder des Anbieters Alnatura.
    2. Der Begriff Heinerbikes in diesen AGB umfasst ein- und mehrspurige Cargobikes, Dreiräder, Rikschas, Lastenroller und Fahrradanhänger.
    3. Die vorliegenden AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Anbieter und Nutzenden und die Rechten und Pflichten bei der Benutzung der Heinerbikes.
    4. „Heinerbike – Mobilität für Menschen“ ist grundsätzlich ein kostenfreies Angebot.
    5. Die Heinerbikes stehen dank des finanziellen Engagements des Landes Hessen, der Wissenschaftsstadt Darmstadt, der Alnatura Produktions- und Handels GmbH und des VCD Darmstadt-Darmstadt e.V. zur Verfügung.
    6. „Heinerbike – Mobilität für Menschen“ tritt für eine inklusive, weltoffene, pluralistische, vielfältige und tolerante Stadtgesellschaft ein, getragen von Humanität, Demokratie, kultureller Vielfalt und Solidarität.
    7. Schon deshalb gilt für alle Menschen, die das Angebot nutzen ein Verpflichtung zum besonders achtsamen und sorgsamen Umgang mit den Heinerbikes: „Be very gentle, it is a free rental”.
    8. Personen (männlich/weiblich/divers), die das Angebot von Heinerbike in Anspruch nehmen, werden im Weiteren als „Nutzende“ bezeichnet.
  2. Registrierung und Nutzung
    1. Die Registrierung und Nutzung ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Jede Person darf sich nur einmal registrieren.
    2. Die Registrierung erfolgt grundsätzlich über die vom Anbieter bereitgestellte Nutzungsplattform (derzeit erreichbar unter www.heinerbike.de) und wird durch den Anbieter bestätigt.
    3. Mit der Registrierung und jeder Nutzung akzeptieren Nutzende die jeweils aktuelle Fassung “AGB Heinerbike”. Zudem müssen bei jeder Nutzung die ggf. vorhandenen Zusatzbedingungen des jeweiligen Heinerbikes akzeptiert werden, insbesondere wenn der Anbieter nur als Vermittler auftritt.
    4. Die bei der Registrierung und im Ausleihformular geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß auszufüllen und durch Vorlage des Personalausweises zu bestätigen.
    5. Nutzende sind verpflichtet, während der Geschäftsbeziehung eintretende Änderungen der persönlichen Daten (u.a. E-Mail-Adresse, Mobilfunknummer aber auch Namens- und Adressänderungen) dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
    6. Bei jeder Ausleihe muss ein Ausweis oder vergleichbares Identitätsdokumentes zur Legitimation vorgelegt werden.
    7. Nutzende willigen gemäß § 20 Abs. 1 und 2 PersAuswG der Anfertigung einer Kopie (bspw. Lichtbild oder Fotokopie) ihres Identitätsdokumentes für die Dauer der Ausleihe ein.
    8. Zu keiner Zeit erwerben die Nutzenden Eigentumsrechte an einem Heinerbike.
    9. Für die Ausleihe eines Heinerbikes ist eine vorherige Reservierung notwendig.
    10. Für einzelne Heinerbikes kann für die Dauer der Ausleihe zusätzlich die Hinterlegung eines Geldbetrages als Pfand verlangt werden. Der Pfand wird mit der Rückgabe zurück erstattet, soweit keine Kosten gemäß §4 geltend gemacht werden. Der Pfand kann ganz- oder anteilig einbehalten werden bis eventuelle Forderungen geklärt werden können. Eine Aufrechnung muss innerhalb eines Monats nach Rückgabe des Heinerbikes erfolgen.
  3. Systemzugang
    1. Nutzende haben dafür Sorge zu tragen, dass die von dem Anbieter zugewiesenen Anmeldeinformationen vor unbefugten Zugriff durch Dritte geschützt sind. Es ist Nutzenden nicht gestattet, Dritten die persönlichen Anmeldeinformationen zur Ausleihe freizugeben. Nutzende sind verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu unterrichten, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Verwendung der Anmeldeinformationen bekannt werden.
    2. Hat der Anbieter Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung der Anmeldeinformationen oder des Angebots, darf er den Systemzugang bis zur Klärung des Sachverhalts sperren.
  4. Verwaltungskosten, Schäden und Verluste
    1. Im Falle von Schäden, Verlusten, Verschmutzungen, verspäteter Rückgabe und allen weiteren Kosten die aus der Nichtbeachtung der Vereinbarungen entstehen tragen die Nutzenden die entstehende Kosten inkl. Erstattung des ggf. angefallenen Verwaltungsaufwandes. Die Kosten orientieren sich am aktuellen Preisverzeichnis, welches Teil dieser AGB ist.
    2. Der Anbieter muss die Forderungen bei den Nutzenden gelten machen. Dies kann schriftlich oder in textform (bspw. per E-Mail) erfolgen.
    3. Einwendungen gegen Forderungen sind innerhalb eines Monats schriftlich geltend zu machen.
    4. Gegen Forderungen des Anbieters können Nutzende nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
  5. Haftung des Anbieters
    1. Der Anbieter haftet gegenüber Nutzenden für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit für jede Art von Fahrlässigkeit. Für sonstige schuldhafte Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für vertragstypische, d. h. vorhersehbare Schäden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
    2. Eine Haftung des Anbieters entfällt im Falle unbefugter und/ oder unerlaubter Benutzung des Fahrzeuges, es sei denn, dass der Schadenseintritt auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seitens des Anbieters zurückzuführen ist oder der Schaden unabhängig von der unbefugten/unerlaubten Benutzung eingetreten wäre.
  6. Haftung der Nutzenden
    1. Nutzende haften für Schäden aus Verlust oder Beschädigung des Fahrzeuges während der Nutzung. Sofern Nutzende den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, ist die Haftung dabei auf einen Höchstbetrag gemäß aktuellem Preisverzeichnis begrenzt.
    2. Den Diebstahl eines Heinerbikes während der Leihzeit haben Nutzende unverzüglich dem Anbieter sowie einer zuständigen Polizeidienststelle zu melden. Im Anschluss ist das polizeiliche Aktenzeichen an den Anbieter zu übermitteln.
  7. Datenerhebung und Tracking
    1. Einige Heinerbikes sind mit einem GPS-Modul der Firma IoT Venture GmbH ausgestattet, um präventive Wartungen zu planen und eine wissenschaftliche Auswertung der Nutzung der Heinerbikes zu ermöglichen.
    2. Eine Ortung der Heinerbikes findet bei konkretem Missbrauchsverdacht statt.
    3. Weiterhin findet ein Tracking eines jeden Heinerbikes statt, um die Daten für wissenschaftliche Auswertungen und für die Wartung der Heinerbikes zu nutzen. Die erhobenen GPS-Daten werden zum Auffinden, für wissenschaftliche Zwecke, für statistische Auswertungen und für die ordnungsgemäße Abwicklung der Ausleihe der Heinerbikes verwendet. Es erfolgt keine automatisierte Verknüpfung der Bewegungsdaten mit Daten von Nutzer*innen.
    4. Die Nutzenden stimmen dieser Datenverarbeitung zu.
    5. Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung.
  8. Vertragslaufzeit und Kündigung
    1. Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit der Registrierung der Nutzenden beim Anbieter (vgl. §2).
    2. Die Nutzenden können den Vertrag jederzeit zum Monatsende kündigen, jedoch frühestens einen Monat nach der letztmaligen Ausleihe eines Heinerbikes. Die Kündigung erfolgt üblicherweise in textform. Der Anbieter kann eine automatisierte Kündigungsmöglichkeit auf der Nutzungsplattform bereitstellen.
    3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt bestehen.
    4. Der Anbieter hält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen, Nutzende in der Ausleihe einzuschränken oder einzelne Nutzende auch temporär oder dauerhaft von der Ausleihe auszuschließen.
  9. Sonstige Bestimmungen
    1. Von den AGB abweichende Einzelabreden sind Nutzenden vom Anbieter schriftlich zu bestätigen.
    2. Änderungen der AGB werden Nutzenden schriftlich per E-Mail bekanntgegeben und im Internet veröffentlicht.
    3. Es gilt deutsches Recht.
    4. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser AGB berührt deren Gültigkeit im Übrigen nicht.
    5. Gerichtsstand ist Darmstadt, soweit die Nutzende keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder seinen Wohnort oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder wenn die Nutzende Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist.
  10. Verbraucherschlichtung
    1. Der Anbieter wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

Teil 2 – Allgemeine Nutzungsbedingungen

  • Benutzung eines Heinerbikes mit einem Nutzerkonto
    • Mit einem Nutzerkonto können Heinerbikes online zur Nutzung reserviert werden. Je Nutzerkonto darf nur ein Heinerbike zeitgleich reserviert und genutzt werden.
    • Die von der Alnatura Produktions- und Handels GmbH zur Verfügung gestellten Heinerbikes sind ein Angebot für die Kundinnen und Kunden der Alnatura-Märkte in Darmstadt und Alsbach-Hähnlein. Der Anbieter tritt nur als Vermittler und zur Verwaltung der Reservierungen in Erscheinung. Es gelten die gesonderten Nutzungsbedingungen der Alnatura Produktions- und Handels GmbH.
    • Alle weiteren Heinerbikes werden vom Anbieter verliehen.
  • Dauer der Ausleihe
    • Die Ausleihe beginnt mit der Übergabe der HeinerbikeKarte oder dem Ausfüllen des Ausleihformulars durch die Nutzenden und der Übergabe von Schlüssel und Zubehör zum geliehenen Heinerbike.
    • Die Ausleihe eines Heinerbike endet mit der Rückgabe des Heinerbikes und des Übergebenen Zubehörs und wird mit der Rückgabe der HeinerbikeKarte an die Nutzende oder per Eintragung der ordnungsgemäßen Rückgabe auf dem Ausfüllformular bestätigt. Die Rückgabe ist grundsätzlich nur gemäß den Rückgabebedingungen nach § 8 gestattet.
    • Heinerbikes können ein oder zwei Tage am Stück gebucht werden. Damit möglichst viele Menschen die Möglichkeit bekommen, ein Heinerbike ausleihen zu können, soll pro Haushalt nur ein Rad für maximal 2 Tage im Monat gebucht werden.
    • Für besondere Nutzungszwecke kann der Anbieter hiervon abweichende Einzelabreden treffen.
  • Verfügbarkeit des Angebots und der Nutzungsplattform
    • Die Nutzenden haben keinerlei Ansprüche auf eine dauerhafte Verfügbarkeit der Nutzungsplattform und der Fahrzeuge.
    • Fahrzeugübergabe und -rückgabe ist nur zu den bei dem jeweiligen Fahrzeug genannten Zeiten möglich, die auf der Nutzungsplattform genannt sind.
      Diese Zeiten können von den Ladenöffnungszeiten der jeweiligen Standorte abweichen.
    • Der Anbieter betreibt die Nutzungsplattform und das Angebot als Best-effort-Projekt. Die Verfügbarkeit des Angebots kann allerdings nicht zu jeder Zeit garantiert werden. Die Nutzenden entbinden den Anbieter daher von der Haftung durch Störungen oder Mängel der Nutzungsplattform und dem damit verbundenen Nutzungsausfall des Angebotes.
    • Der Anbieter bemüht sich einen bestmöglichen Auskunftsdienst für Fragen und Rückmeldungen im Zusammenhang mit der Nutzungsplattform anzubieten. Der Anbieter stellt hierzu Kontaktdaten auf der Nutzungsplattform bereit. Die Nutzenden haben jedoch keinerlei Anspruch auf die Verfügbarkeit oder gewisse qualitative Standards des Auskunftsdienstes.
  • Nutzung der Heinerbikes
    • Alle Nutzenden sind für die Dauer der Leihe des Heinerbike für dieses verantwortlich. Das Heinerbike darf ausschließlich von den registrierten Nutzenden die das Heinerbike gebucht und abgeholt haben genutzt werden. Das Weiterverleihen sowie jede sonstige Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
    • Die Nutzenden müssen in der Lage sein das Heinerbike zu fahren und über die erforderlichen Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung verfügen. Eventuell mitgenommene Kinder müssen angeschnallt werden. Die maximale Zuladung des Heinerbikes darf nicht überschritten werden. Die Angaben hierfür finden sich bei den jeweiligen Fahrzeugbeschreibungen. Einige Heinerbikes dürfen erst nach einer vorhergehenden Einweisung bzw. Fahrprüfung genutzt werden.
    • Der Anbieter und seine Vertragspartner prüfen die Heinerbikes regelmäßig auf Fahrtauglichkeit und Verkehrssicherheit. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass zwischenzeitlich entstandene Schäden die Verkehrssicherheit der Heinerbikes beeinträchtigen. Der Anbieter sichert insofern keinen dauerhaften ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand der Heinerbikes zu.
      Die Nutzenden sind daher selbst verpflichtet vor jedem Fahrtantritt das Fahrzeug auf seine Verkehrstauglichkeit zu prüfen. Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für Schäden die mit einer Prüfung der Verkehrstauglichkeit hätten vermieden werden können.
    • Sollte das Heinerbike einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Das Fahrzeug darf in diesem Fall nicht genutzt werden.
    • Vor der ersten Fahrt mit einem Heinerbike muss sich die Nutzende mit dem Fahrzeug vertraut machen, die jeweilige Bedienungsanleitung lesen und ggf. die zusätzliche Nutzungsbedingungen akzeptieren. Die Bedienungsanleitungen und ergänzenden Nutzungsbedingungen sind auf der Nutzungsplattform hinterlegt und werden mit der Ausleihe ausgehändigt.
    • Die Nutzenden sind verpflichtet, das Fahrzeug ausschließlich sachgemäß in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen (vgl. § 603 BGB) und insbesondere die geltenden Straßenverkehrsregeln zu beachten, sowie Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Herstellers, des Anbieters und des Betreibers zu befolgen.
    • Die Nutzende haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder sowie wie z.B. Führen des Fahrzeuges durch einen nicht berechtigten Dritten, Einsatz des Fahrzeugs für einen verbotenen Zweck und weitere allfällige Strafen, zuzüglich eventuell anfallender Verwaltungskosten.
    • Das Heinerbike ist während des Nichtgebrauchs mit dem zusammen mit der Leihe des Fahrzeuges mitgeliehen Schloss gegen die Wegnahme zu sichern. Das heißt es ist an einen festen Gegenstand anzuschließen. Es ist der Nutzenden untersagt, Umbauten am Fahrrad vorzunehmen.
    • Die Nutzenden sind verpflichtet das Heinerbike pfleglich zu behandeln und in einem gereinigten Zustand zurückzugeben.
    • Wird das Heinerbike an nicht zulässigen Orten zurückgegeben, fallen ggf. Verwaltungskosten für die Rückführung an..
  • Nutzungsvorschriften
    • Nutzende sind verpflichtet, die geltenden Gesetze und insbesondere die Straßenverkehrsordnung zu beachten.
    • Ergänzend zu bereits genannten Bedingungen ist in den folgenden Fällen eine Nutzung unzulässig:
      • Unter Drogen- oder Alkoholeinfluss (0‰-Grenze)
      • Überschreitung der zulässigen Zuladungslast (siehe jeweilige Fahrzeugbeschreibung )
      • unsachgemäße Beladung
      • mit mehreren Personen, ausgenommen vorgesehene Nutzung (Kindersitze, Rikscha).
      • Fahrten außerhalb Deutschlands, sofern der Anbieter nicht schriftlich seine Zustimmung erteilt.
      • Beladung mit leicht entzündlichen oder sonstigen gefährlichen Stoffen.
      • bei Fahrradtest-Veranstaltungen oder Fahrradrennen.
    • Bei unzulässiger Nutzung ist der Anbieter berechtigt, die weitere Benutzung mit sofortiger Wirkung zu untersagen und die Nutzende von der Ausleihe auszuschließen.
  • Unfälle
    • Bei Unfällen ist die Nutzende verpflichtet, unverzüglich den Anbieter zu verständigen und das Formular „Schadenanzeige für Heinerbike“ auszufüllen und einzureichen. Soweit bei Unfällen außer der Nutzenden auch fremde Sachen oder andere Personen beteiligt sind ist zudem in jedem Fall die Polizei zu informieren.
    • Missachten Nutzende diese Mitteilungspflicht haften diese für den auf Seiten des Anbieters aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstehende Schäden.
  • Abstellen und Parken der Heinerbikes
    • Das Heinerbike darf im öffentlichen Raum nicht im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften abgestellt werden. Das Heinerbike muss immer, wenn die Nutzende auch nur vorübergehend parkt oder es abstellt, an einem festen Gegenstand angeschlossen werden.
  • Rückgabebedingungen
    • Die Nutzende ist verpflichtet, den Leihvorgang ordnungsgemäß zu beenden.
    • Der Anbieter behält sich das Recht vor, eine Leihe der Nutzenden zu beenden, wenn der Verdacht besteht, dass die Nutzende das Heinerbike nicht mehr nutzen wird.

Kostenübersicht Heinerbike

1. Die Heinerbikes stehen dank des finanziellen Engagements des Landes Hessen, der Wissenschaftsstadt Darmstadt, der Alnatura Produktions- und Handels GmbH und des VCD Darmstadt-Darmstadt e.V. zur Verfügung.

2. Dem Anbieter entstehen durch unsachgemäßes Verhalten und unzulässige Nutzung ein Mehraufwand der zumeist Kosten verursacht.
3. Der Anbieter behält sich vor die tatsächlich entstandenen Kosten, bestehend bspw. aus Reparatur- und Verwaltungskosten, den verursachenden Nutzenden in Rechnung zu stellen.

4. Die Nachfolgende Kostentabelle soll den Nutzenden einen Überblick über häufig entstehende Kosten geben. Berechnet werden immer die tatsächlich angefallenen Kosten. Soweit die Kosten gemäß AGB gedeckelt sind stellt diese Liste zudem eine Obergrenze dar.

Übersicht regelmäßige Kosten Dienstleistungen Heinerbike

Ausleihe und Nutzung gemäß AGB0 €
Verspätete Rückgabe (je angefangener Tag):ca. 50 €
Fahrzeugüberführung (weil Rückgabe nicht ordnungsgemäß erfolgte)
– im Stadtgebiet:ca. 50 €
Bearbeitungskosten bei Ordnungswidrigkeits- und Strafanzeigen (zzgl. Verwarn-/Bußgeld):ca. 30 €
Bearbeitungskosten für Schadensfälle (zzgl. Reparaturkosten):ca. 50 €
Reinigungskosten bei starker Verschmutzung:ab 50 €
Verlust eines Schlosses:ca. 100 €
Notwendiger Austausch/Ersatz/Reparatur eines Spanngurts:ca. 25 €
Verlust/Beschädigung eines Schlüssels:ca. 50 €
Notwendiger Austausch/Ersatz/Reparatur einer Abdeckplane:ab 100 €
Notwendiger Austausch/Ersatz/Reparatur einer Regenhaube:ab 100 €
Notwendiger Austausch/Ersatz/Reparatur eines Ladegeräts:ab 200 €
Notwendiger Austausch/Ersatz/Reparatur eines Akkus:ab 600 €
Notwendiger Austausch/Ersatz/Reparatur eines Lichts (vorne o. Hinten):ab 30 €
Notwendiger Austausch/Ersatz/Reparatur Trittwinkel:ab 50 €
Notwendiger Austausch/Ersatz/Reparatur eines Sattel:ab 70 €
Notwendiger Austausch/Ersatz/Reparatur einer Transportkiste:ab 50 €